TV Langen Fussball

Nutzung öffentlicher Sportanlagen im Freien – Corona hat uns weiterhin im Griff

So lange ist nun schon bei uns im TV Langen kein Sport möglich. Corona und die dadurch bedingten Verordnungen und Schließungen verhindern das. Daran sind wir gebunden und daran werden wir uns auch halten.

Jetzt hat die Landesregierung das Verbot gelockert und die Stadt Geestland die Nutzung von Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken bei Einhaltung des Abstandsgebots ab 06.05.2020 wieder ermöglicht. Die „10 Leitplanken des DOSB“ sind dafür zu beachten. Outdoor-Sportanlagen werden zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von zwei Metern sichergestellt werden kann. Das gilt für alle EINZELSPORTARTEN  wie z.B. Leichtathletik, Tennis und ähnliches.

Mannschaftssportarten, wie z.B. Fußball sind nur unter Sicherstellung der strengen Abstandsvorgaben und des strengen Kontaktverbots während des Trainings möglich, unter Einhaltung einzelner An- und Abreise der Aktiven! Diese Punkte müssen gewährleistet sein!

Alle Indoor-Sportarten und die Nutzung des Kraftraums sowie der Aufenthalt unter Überdachungen sind weiterhin nicht gestattet!

Unabhängig von allen Ankündigungen für den Wiedereinstieg haben allein die Landesregierung und die Stadt Geestland das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern. 

Ohne „grünes Licht“ von der Politik und der Verwaltung ist vereinsbasiertes Sporttreiben noch nicht möglich.

Erst nach „Freigabe“ durch die Behörden wird auch der Trainingsbetrieb beim TV Langen unter Berücksichtigung der Vorsichtsmaßnahmen möglich sein.

Oberste Priorität hat aber weiterhin die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit der gesamten Bevölkerung.

Auf der Basis der vom Deutschen Olympischen Sportbund vorgegebenen 10 „Leitplanken“ kann der vereinsinterne Sportbetrieb nach Freigabe der Anlagen durchgeführt werden.

Die Abteilungen mögen sich auch an ihren Verbandsregeln orientieren. Die jeweiligen Übungsleiter sind für die Umsetzung der Verhaltensregeln verantwortlich. Sie haben besonders darauf zu achten, dass die Abstände und die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Der Verein haftet nicht für Verstöße!

Geltende Verordnungen, Regeln und Informationen
Hinweis, sie werden auf die entsprechenden Internetseiten der Landesregierung Niedersachsen, Stadt Geestland, DOSB und Landessportbund Niedersachsen, Niedersächsischen Fußballverbandes weitergeleitet

 

Bei der Wiederaufnahme des Outdoor-Sports ist zu bedenken, dass keine Toilettennutzung möglich ist, da wir die notwendigen Hygienemaßregeln nicht gewährleisten können. Die Nutzung der Umkleide-und Duschräume im Vereinsheim ist weiterhin nicht erlaubt. 

Ralf Patzelt
(Kom. Vorsitzender)