TV Langen Fussball

Unfallmerkblatt

Meldung von Sportunfällen

Unbedingt als erstes den Unfallbericht an die Geschäftsstelle senden! Danach melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung. Die ausgefüllte und vom Verletzten so wie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der untere Abschnitt der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. Hier sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen zusammengefasst.

 

Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!
Warten Sie bitte nicht erst ab, welche Folgen sich aus dem Unfall ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je 1.000,-€ schon nicht mehr geltend zu machen. Die allgemeine Rechtsprechung geht  davon aus, dass es grob fahrlässig ist, wenn 12 –15 Monate nach dem Unfall noch keine Unfallmeldung abgegeben wurde und dass dies zum Verfall eventueller Invaliditätsansprüche führt.

 

Unfälle von Kindern und Jugendlichen müssen an den Kommunalen Schadenausgleich gemeldet werden. Ausnahme hier: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.